Von Lilit Akopova
Die Entwicklung wirtschaftlicher Kontakte, die Vertiefung der Interaktion mit lokalen und ausländischen Geschäftsvertretern sowie die Expansion der Markbeziehungen führen zu einem starken Anstieg der Nachfrage nach dem Schutz von Markenzeichen in der Republik Armenien. Geschäftsbeziehungen ziehen Antragsteller aus vielen Ländern an, und die Registrierung von Markenzeichen ist zu einem der vorrangigen Ziele geworden.
In diesem Artikel werden die Bedingungen und Verfahren für die Registrierung von Markenzeichen in Armenien erläutert.
Inhaltsverzeichnis
1. Was kann in Armenien als Markenzeichen registriert werden?
2. Warum kann die Registrierung eines Markenzeichens in Armenien abgelehnt werden?
3. Der Prozess der Markenzeichensregistrierung in Armenien
4. Erforderliche Dokumente für die Registrierung eines Markenzeichens in Armenien
5. Widerspruchsverfahren bei Markenzeichens in Armenien
6. Kosten für die Registrierung eines Markenzeichens in Armenien
1. Was kann in Armenien als Markenzeichen registriert werden?
Ein Zeichen, das grafisch dargestellt werden kann, kann als Markenzeichen registriert werden, darunter:
- Wörter, Phrasen, Namen oder Slogans;
- Buchstaben oder Zahlen;
- Bilder, Abbildungen oder Symbole;
- dreidimensionale Bilder, insbesondere die Form von Waren oder ihrer Verpackung (Behälter);
- Hologramme, Farben, Farbkombinationen oder deren Kompositionen;
- Töne;
- beliebige Kombinationen der unter den Punkten 1-5 genannten Zeichen.
Ein wichtiger Punkt ist eine Liste der Waren und/oder Dienstleistungen, für die das Zeichen registriert werden soll. Diese sollen gemäß der Nizza-Klassifikation nach der Reihenfolge der Klassifikationsnummern gruppiert und in präzisen Begriffen angegeben werden, die ihre Identifikation sicherstellen.
2. Warum kann die Registrierung eines Markenzeichens in Armenien abgelehnt werden?
Es gibt absolute und relative Gründe für die Ablehnung der Markenzeichensregistrierung.
Zu den absoluten Gründen gehören folgende Fälle, wenn das Zeichen:
- keinen Unterscheidungscharakter hat;
- ausschließlich aus Indizes oder Zeichen besteht, die die Merkmale der Waren und/oder Dienstleistungen angeben;
- ausschließlich das äußere Erscheinungsbild der Waren darstellt;
- der öffentlichen Ordnung oder Grundsätzen der Menschlichkeit oder Moral widerspricht;
- die Öffentlichkeit hinsichtlich der geografischen Herkunft, Qualität, Art oder des Herstellers täuscht;
- staatliche Namen, Embleme, Flaggen oder Symbole, Symbole des religiösen oder kulturellen Erbes nachbildet oder beinhaltet;
Zu den relativen Gründen gehören folgende Fälle, wenn das Zeichen:
- identisch mit einem älteren Markenzeichen ist;
- identisch oder verwechselbar ähnlich zum Firmennamen ist;
- identisch oder ähnlich zu einer geografischen Angabe oder Herkunftsbezeichnung ist, die in der Republik Armenien geschützt ist;
- industrielles Design, Gebrauchsmuster oder ein anderes geistiges Eigentumsobjekt in Armenien nachbildet oder beinhaltet;
- geschützte literarische, wissenschaftliche oder künstlerische Werke nachbildet oder beinhaltet;
- den Namen, Nachnamen oder Pseudonym einer bekannten Person nachbildet oder beinhaltet;
3. Der Prozess der Markenzeichensregistrierung in Armenien
Der Prozess der Markenzeichensregistrierung umfasst die folgenden Schritte:
1. Einreichen des Antrags, der sich nur auf ein Markenzeichen bezieht.
2. Vorprüfung des Antrags. Innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem Antragsdatum registriert das Staatliche Bevollmächtigte Organ den Antrag, vergibt die Seriennummer und führt eine Prüfung durch, um festzustellen, ob die eingereichten Dokumente den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.
3. Veröffentlichung des Antrags zur Stellungnahme und Einwänden Dritter. Der Antrag wird im „Industriellen Eigentum“ Amtsblatt veröffentlicht.
4. Materielle Prüfung des Markenzeichens. Innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung des Antrags wird eine materielle Prüfung durchgeführt, um die Einhaltung der Schutzbedingungen zu überprüfen. Falls keine absoluten und/oder relativen Ablehnungsgründe vorliegen, wird der Beschluss zur Markenzeichensregistrierung gefasst.
Es wird empfohlen, vor dem Einreichen des Antrags eine vorläufige Markenzeichenssuche durchzuführen, sowohl international, zum Beispiel über Madrid Monitor und Global Brand Database, als auch mit armenischen Suchtools, um das mögliche Risikospektrum bezüglich des Markenzeichens oder der Rechte Dritter zu verstehen.
Die Anträge und anderen Dokumente, die beim Staatlich Bevollmächtigten Organ eingereicht werden, müssen die offiziell festgelegte Form haben.
4. Erforderliche Dokumente für die Registrierung eines Markenzeichens in Armenien
Zur Registrierung eines Markenzeichens muss folgender Satz an Dokumenten eingereicht werden:
- ein offizielles Antragsformular;
- ein Zahlungsbeleg für die Antragsgebühr und deren Prüfung;
- ein Dokument, das die Bevollmächtigung des Vertreters bescheinigt;
- einen Antrag auf Beanspruchung der Priorität (falls zutreffend);
- Bestimmungen zur Nutzung einer Kollektivmarke (falls notwendig);
- Bestimmungen zur Nutzung einer Zertifizierungsmarke (falls notwendig).
- eine Genehmigung der zuständigen Behörde (falls notwendig);
- die Zustimmung des Vorbesitzers (falls notwendig);
Der Antrag muss in armenischer Sprache eingereicht werden. Die beigefügten Dokumente können in anderen Sprachen eingereicht werden, unter der Bedingung, dass ausländische Antragsteller innerhalb einer Frist von zwei Monaten entsprechende Übersetzungen vorlegen. Lesen Sie auch über die Markenzeichensregistrierung in Kanada.
In Armenien kann ein Markenzeichen auf den Namen einer natürlichen Person, eines privaten Unternehmers oder eines Unternehmens registriert werden, und der Satz der Dokumente kann je nach Antragsstatus variieren.
Die Vollmacht des Vertreters wird zusammen mit dem Antrag beim Staatlich Bevollmächtigten Organ eingericht oder innerhalb von zwei Monaten nach dem Antragsdatum.
Jeder Antragsteller, der vom Recht auf Priorität Gebrauch machen möchte, reicht dem Staatlich Bevollmächtigten Organ eine beglaubigte Kopie der ersten Anmeldung und deren armenische Übersetzung zusammen mit dem Antrag oder innerhalb einer Frist von zwei Monaten ein.
5. Widerspruchsverfahren bei Markenzeichens in Armenien
Jede dritte Person kann innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der Veröffentlichung des Antrags eine schriftliche Bemerkung beim Staatlich Bevollmächtigten Organ einreichen, die besagt, dass die Registrierung des beanspruchten Markenzeichens abzulehnen ist.
Der Rechteinhaber des Markenzeichens oder des bekannten Markenzeichens sowie Inhaber früherer Rechte an geografischen Angaben oder Bezeichnungen, Industriedesigns oder Gebrauchsmustern, geschütztem Namen oder Nachnamen, Pseudonym, Porträt, Inhaber früherer Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken im Bereich der Literatur, Wissenschaft und Kunst, die in der Republik Armenien geschützt sind, und jede andere interessierte Person kann innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der Veröffentlichung des Antrags eine schriftliche Einspruch beim Staatlich Bevollmächtigten Organ gegen die Registrierung des beanspruchten Markenzeichens einreichen, die besagt, dass dessen Registrierung abzulehnen ist.
Der Antragsteller muss seine Überlegungen innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt der Benachrichtigung vorlegen. Dieser Prozess kann einige Monate in Anspruch nehmen, und wenn die Bemerkung oder der Einspruch erfolgreich ist, einschließlich aller Stufen der Antworten und Ansprüche des Antragstellers, wird die Registrierung des Markenzeichens abgelehnt.
6. Kosten für die Registrierung eines Markenzeichens in Armenien
Staatsgebühren:
Antrag auf Registrierung eines Markenzeichens für eine Klasse und Vorprüfung: | 70 000 Armenische Drams |
Für jede zusätzliche Klasse: | 15 000 Armenische Drams |
Antrag auf Priorität bei Konvention/Ausstellung: | 10 000 Armenische Drams |
Gebühr für die Registrierung des Markenzeichens: | 50 000 Armenische Drams |
Erneuerung des Markenzeichens für eine Klasse: | 120 000 Armenische Drams |
Erneuerung des Markenzeichens für jede zusätzliche Klasse: | 10 000 Armenische Drams |
Anwaltsgebühren:
Vorbereitung der Dokumente und Einreichung des Antrags auf Registrierung eines Markenzeichens für eine Klasse und Vorprüfung: | $170 |
Für jede zusätzliche Klasse: | $30 |
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7. Fazit
Ein Markenzeichen ist eines der wertvollsten Vermögenswerte, dessen Nutzung das Geschäftsansehen und das Vertrauen der Konsumenten von Waren und Dienstleistungen steigert. Im Lichte der wirtschaftlichen Entwicklung, der Erweiterung der Absatzmärkte, der außenwirtschaftlichen Beziehungen und der ausländischen Investitionen ist die Registrierung eines Markenzeichens und dessen Nutzung auf dem Markt der Republik Armenien die Gewährleistung des Schutzes vor illegaler Nutzung des Zeichens durch Dritte und der Schlüssel zur Entwicklungsaktivität, zur Steigerung des Konsums von Waren und Dienstleistungen sowie zur Anerkennung des Markenzeichensinhabers.
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