Das Einreichen einer Patentanmeldung in mehreren Rechtsordnungen kann eine Herausforderung darstellen, die ein umfassendes Verständnis der Verfahren, Zeitleisten, Kosten und der beteiligten Schlüsselgremien erfordert. Entdecken Sie in unserem neuesten Artikel tiefe Einblicke in diesen komplizierten Prozess durch den Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT), einen vereinheitlichten Mechanismus für eine vereinfachte Patentanmeldung in 156 Vertragsstaaten.
Die Welt der Erfindungen und Innovationen wächst schnell, mit zunehmenden grenzüberschreitenden Synergien. Um geistiges Eigentum über mehrere Geografien hinweg zu schützen, bietet der Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) einen nahtlosen Weg. Der PCT, der 1978 in Kraft trat, dient dazu, das Patentanmeldeverfahren zu vereinfachen, indem es möglich wird, gleichzeitig in vielen Ländern Patentschutz für eine Erfindung zu beantragen. Diese Effizienz zeigte sich im Jahr 2022, als die Anzahl der PCT-Anmeldungen einen Höchststand erreichte, mit insgesamt 278.100 Anmeldungen – die höchste jemals in einem Jahr registrierte Anzahl.
In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit dem Verfahren des Patentzusammenarbeitsvertrags (PCT) befassen und einen umfassenden Leitfaden bieten, um Ihnen die Navigation in diesem Prozess bei der weltweiten Patentanmeldung zu erleichtern.
Inhaltsverzeichnis
1. Verständnis des PCT und seiner integralen Organe
2. PCT-Verfahren: Internationale und nationale Phasen
3. Vorteile der Einreichung einer PCT-Anmeldung und erforderliche Dokumente
4. Wer ist berechtigt, eine PCT-Anmeldung einzureichen?
5. Die internationale Phase der Anmeldung
6. Übergang zur nationalen Phase
7. Gebühren für die Einreichung einer PCT-Anmeldung
1. Verständnis des PCT und seiner integralen Organe
Verwaltet von dem Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), hat der PCT 156 Vertragsstaaten. Der Vertrag setzt vier kompetente internationale Gremien ein, jedes spielt eine entscheidende Rolle im Patentanmeldeprozess:
- Das Internationale Büro (IB): Fungiert als Koordinierungsstelle zwischen den Parteien.
- Empfangsamt (RO): Prüft die Antragsbearbeitung, legt das internationale Anmeldedatum fest und übermittelt eine Suchkopie.
- Internationale Recherchenbehörde (ISA): Führt eine obligatorische internationale Recherche durch und identifiziert relevante Vorinformationen.
- Internationale vorläufige Prüfungsbehörde (IPEA): Führt eine vorläufige Prüfung durch, deren Ergebnis eine Meinung zu den Patentierbarkeitskriterien ist.
2. PCT-Verfahren: Internationale und nationale Phasen
Das PCT-Verfahren besteht aus zwei Hauptphasen: einer internationalen Phase und einer nationalen Phase. Der Vertrag erleichtert die Einreichung einer einzigen Patentanmeldung (“internationale Anmeldung”), die in mehreren Staaten gültig ist und die Notwendigkeit mehrerer separater Anmeldungen ersetzt.
Es ist wichtig zu beachten, dass der PCT den Bedarf an einer Überprüfung der internationalen Anmeldung in der nationalen Phase durch nationale oder regionale Ämter nicht beseitigt, aber eine solche Überprüfung aufgrund der in der internationalen Phase durchgeführten Verfahren vereinfacht.
3. Vorteile der Einreichung einer PCTAnmeldung und erforderliche Dokumente
Die Einreichung einer PCT-Anmeldung bietet mehrere Vorteile, einschließlich:
- Verlängerte Übergangszeit in die nationale/regionale Phase, gezählt ab dem Prioritätsdatum und je nach Land unterschiedlich;
- Einhaltung der Formalanforderungen der Patentämter;
- Eine strategische Gelegenheit, Kosten zu planen und Investoren zu finden;
- Die Möglichkeit, die Anmeldung während der internationalen Phase zu ändern.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine PCT-Anmeldung nicht der Registrierung und der Erteilung eines Patents unterliegt. Sie kann innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Einreichung einer vorhergehenden Anmeldung eingereicht werden.
Die Einreichung eines Patentantrags erfordert die Einbeziehung mehrerer wesentlicher Komponenten:
- Die eigentliche Patentanmeldung, die Angaben zu den Erfindern, dem Antragsteller und ihren jeweiligen Standorten spezifiziert;
- Eine umfassende und klare Darstellung der Erfindung, die es technischen Experten im relevanten Fachgebiet ermöglicht, die Erfindung zu verstehen und umzusetzen;
- Der Anspruch – eine prägnante Formulierung der zentralen technischen Aspekte der Erfindung, die mit der bereitgestellten Beschreibung übereinstimmen sollte;
- Alle ergänzenden Materialien wie Zeichnungen. Diese sollten einbezogen werden, wenn sie das Verständnis der Erfindung erleichtern;
- Eine kurze Zusammenfassung von bis zu 110 Wörtern;
- Eine Vollmacht, falls ein Vertreter ernannt wurde;
- Nachweis über die Zahlung der Gebühren, die sofort oder innerhalb eines Monats ab dem Anmeldedatum geleistet werden sollten;
- Eine beglaubigte Kopie des Prioritätsdokuments (der ursprünglichen Anmeldung), die unabhängig innerhalb von 16 Monaten ab dem Prioritätsdatum eingereicht oder vom Empfangsamt (RO) gegen eine zusätzliche Gebühr vorbereitet und an das Internationale Büro (IB) gesendet werden muss.
4. Wer ist berechtigt, eine PCT-Anmeldung einzureichen?
Eine PCT-Anmeldung kann von einer natürlichen Person, die in einem Vertragsstaat ansässig oder Staatsangehöriger ist, oder von einer juristischen Person eingereicht werden, die nach dem nationalen Recht eines Vertragsstaates gegründet wurde oder über eine gültige industrielle oder kommerzielle Niederlassung in einem Vertragsstaat verfügt.
5. Die internationale Phase der Anmeldung
Die internationale Phase der Patentanmeldung umfasst fünf unterschiedliche Stufen, einschließlich drei obligatorischer Schritte und zwei optionaler:
- Einreichung und erste Bearbeitung der internationalen Anmeldung. Dies beinhaltet die Vorbereitung der Antragsunterlagen durch den Antragsteller, die Zahlung der notwendigen Gebühren und die Einreichung der Anmeldung beim Empfangsamt (RO). Die Anmeldung wird auf Einhaltung der Sprach-, Form- und Inhaltsanforderungen des PCT geprüft. Bei Nichtübereinstimmung wird der Antragsteller aufgefordert, Unstimmigkeiten innerhalb von zwei Monaten zu beheben. Nach Genehmigung weist das RO ein internationales Anmeldedatum zu und leitet Kopien der Anmeldung an die Internationale Recherchenbehörde (ISA) und das Internationale Büro (IB) weiter.
- Internationaler Recherchenbericht und Kommunikation. Nach der Auswahl der ISA zum Zeitpunkt der Einreichung führt die Behörde die internationale Recherche durch und erstellt den internationalen Recherchenbericht zusammen mit einer schriftlichen Stellungnahme. Nicht alle Ansprüche unterliegen dieser Suche, wobei bestimmte Kategorien (wie wissenschaftliche Theorien, Pflanzen- und Tierarten, Geschäftsmethoden, medizinische Verfahren, Informationsdarstellung und bestimmte Computerprogramme) ausgenommen sind. Nach Erhalt des Berichts und der Stellungnahme von der ISA kann der Antragsteller die Ansprüche gemäß Artikel 19 ändern.
- Veröffentlichung der internationalen Anmeldung. Dies geschieht 18 Monate nach dem Prioritätsdatum, obwohl eine frühere Veröffentlichung gegen eine Gebühr beantragt werden kann. Die Veröffentlichung erfolgt elektronisch und in der Originalsprache der Anmeldung. Jede veröffentlichte Anmeldung erhält eine internationale Veröffentlichungsnummer.
- Zusätzlicher internationaler Recherchenbericht. Durchgeführt von einer oder mehreren ISAs, die sich von der primären unterscheiden, erweitert diese zusätzliche Suche den sprachlichen und technischen Umfang und minimiert das Risiko, in der nationalen Phase relevante Vorinformationen zu übersehen. Ein Antrag auf diese Recherche sollte entweder in Englisch oder Französisch beim Internationalen Büro vor dem 22. Monat ab dem Prioritätsdatum eingereicht werden.
- Internationale vorläufige Prüfung: Durchgeführt unter Kapitel II des PCT, schließt diese Prüfung mit der Erstellung eines internationalen vorläufigen Berichts über die Patentierbarkeit durch eine der internationalen vorläufigen Prüfungsbehörden (IPEA) ab. Diese Prüfung liefert eine vorläufige, unverbindliche Meinung darüber, ob die beanspruchte Erfindung neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar ist. Der Antragsteller muss innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens eine Anforderung stellen und die notwendigen Unterlagen bereitstellen, falls die Anmeldung gemäß Artikel 34 geändert wird.
Der internationale vorläufige Bericht, zusammen mit dem internationalen Recherchenbericht und dem zusätzlichen internationalen Recherchenbericht, wird an die nationalen (oder regionalen) Ämter weitergeleitet, bei denen der Antragsteller Patentschutz anstrebt.
6. Übergang zur nationalen Phase
Nach Abschluss der internationalen Phase sind zusätzliche Aktionen innerhalb jedes nationalen oder regionalen Amtes erforderlich, bei dem der Antragsteller auf der Grundlage der internationalen Anwendung Patentrechte anstrebt. Folglich muss der Antragsteller die erforderlichen nationalen oder regionalen Gebühren bei den betreffenden Ämtern begleichen, notwendige Übersetzungen bereitstellen und einen geeigneten Vertreter benennen.
Nichterfüllung innerhalb des festgelegten Zeitrahmens könnte dazu führen, dass die internationale Anmeldung in dieser Rechtsordnung für ungültig erklärt wird. Anschließend prüfen die nationalen oder regionalen Ämter die Anmeldung und entscheiden, ob ein nationales oder regionales Patent gemäß dem lokalen Recht des gewählten Staates genehmigt wird.
Da der Übergang zur nationalen Phase zu unterschiedlichen Zeiten in verschiedenen Ämtern erfolgen kann, kann eine internationale Anmeldung gleichzeitig für einige Staaten in der internationalen Phase und für andere in der nationalen Phase sein. In Fällen, in denen die Prüfung in einem bestimmten Amt in der nationalen Phase begonnen hat, wird keine Aktion bei einer internationalen Anmeldung, die sich noch in der internationalen Phase befindet, die Verfahren in diesem Amt beeinflussen.
7. Gebühren für die Einreichung einer PCT-Anmeldung
Der Prozess der Einreichung einer PCT-Anmeldung umfasst verschiedene Kosten. Diese können erheblich variieren, je nach dem Herkunftsland des Antragstellers. Eine detaillierte Liste dieser Kosten wird von der WIPO in den Dokumenten aktualisiert und zur Verfügung gestellt, die hier zu finden sind.
Neben den Grundgebühren bietet diese Ressource ein breites Spektrum an Informationen, einschließlich spezifischer Details zu den verfügbaren Zahlungsmethoden, verschiedenen anwendbaren Ausnahmen und Anleitungen, wie man gebührenbezogene Umstände navigiert.
Die WIPO stellt sicher, dass diese Seite kontinuierlich mit den neuesten Informationen aktualisiert wird, daher ist es eine zuverlässige und genaue Referenz für alle gebührenbezogenen Aspekte des PCT-Anmeldeverfahrens.
8. Schlussfolgerung
Der Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) bietet eine effiziente Möglichkeit für Erfinder und Unternehmen, in mehreren Ländern gleichzeitig Patentschutz zu sichern. Obwohl das Verfahren anfangs einschüchternd wirken mag, kann man es mit sorgfältiger Planung und Befolgung der Leitlinien, die von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) bereitgestellt werden, effektiv navigieren.
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