Patentschutz in einem Land bedeutet nicht automatisch, dass dieser auch in anderen Ländern gilt. Eine in Ihrem Land geschützte Erfindung kann beispielsweise in China kopiert und produziert werden. Wenn Sie dann Ihr Geschäft auf China ausweiten möchten, können Sie die Rechtsverletzer nicht verklagen und den Schaden durch ihre illegalen Aktivitäten nicht nachweisen, falls Ihre Erfindung dort keinen Schutz genießt.
Wie in vielen anderen Ländern auch, erteilt die nationale Behörde für geistiges Eigentum Chinas (CNIPA) Patente an diejenigen, die „zuerst anmelden“ und nicht an diejenigen, die die Erfindung „zuerst nutzen“. Deshalb ist es entscheidend, Ihre Erfindung so früh wie möglich in China zu schützen.
Die Behörde vergibt drei Arten von Patenten:
- Ein Erfindungspatent schützt hauptsächlich technische Lösungen, die neu, umsetzbar und nicht offensichtlich sein müssen. Bei Erteilung ist ein Patent 20 Jahre ab dem Anmeldedatum oder Prioritätsdatum (je nachdem, was früher liegt) geschützt.
- Ein Gebrauchsmusterpatent schützt Lösungen, die sich auf neue Formen, strukturelle physische Merkmale oder eine Kombination aus beidem beziehen. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldedatum.
- Ein Geschmacksmusterpatent wird für einzigartige Designs vergeben, die sich auf die Form, das Muster, die Farbe oder eine Kombination davon beziehen. Der Schutz gilt für 15 Jahre ab dem Anmeldedatum.
Laut chinesischem Patentgesetz können Sie für Folgendes keinen Patentschutz erhalten:
- Wissenschaftliche Entdeckungen;
- Regeln und Methoden für geistige Tätigkeiten;
- Methoden zur Diagnose oder Behandlung von Krankheiten;
- Tier- oder Pflanzensorten;
- Durch Kernumwandlung oder Methoden der Kernumwandlung erhaltene Substanzen;
- Designs, die hauptsächlich dazu verwendet werden, ein Muster, eine Farbe oder eine Kombination der beiden auf Drucken zu markieren.
Softwareprogramme können in China ebenfalls nicht geschützt werden. Ein Patent kann jedoch für Softwareprogramme in Kombination mit Hardware erteilt werden.
Drei Wege zur Patentanmeldung
- Ein Patent kann direkt in China mit Hilfe eines Patentanwalts oder einer Patentagentur angemeldet werden;
- Eine internationale Patentanmeldung kann unter dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) eingereicht werden, wobei China als einer der benannten Staaten angegeben wird. Die Anmeldung muss spätestens 30 Monate ab dem Prioritätsdatum beim Patentamt in China eingereicht werden;
- Zuerst in einem fremden Land ein Patent anmelden und dann innerhalb von 12 Monaten für Erfindungs- und Gebrauchsmusterpatente und 6 Monaten für Geschmacksmusterpatente eine zweite Anmeldung in China einreichen. So können Sie das Prioritätsdatum der ersten Anmeldung beanspruchen. Das fremde Land muss ein Mitgliedstaat der Pariser Verbandsübereinkunft sein.
Antragstellung und erforderliche Dokumente
Ausländische Patentantragsteller, die keine Geschäftsniederlassungen in China haben, müssen ihre Anträge über einen registrierten chinesischen Patentagenten einreichen. Sie können leicht einen chinesischen IP-Fachmann im iPNOTE-Marktplatz finden.
Der Antrag und alle folgenden Dokumente müssen auf Chinesisch eingereicht werden:
Erfindungs- und Gebrauchsmusterpatente | Geschmacksmusterpatente |
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Der Antrag kann persönlich oder per Post beim CNIPA-Büro in Peking eingereicht werden, oder Sie reichen ihn über die Vertretungen des CNIPA in den Provinzbüros für geistiges Eigentum ein. Der einfachste Weg ist jedoch, den Antrag online auf der Website des CNIPA einzureichen.
Prüfungsprozess
Nach Eingang des Antrags führt das CNIPA eine Vorprüfung durch, um festzustellen, ob die Anforderungen erfüllt sind. Wenn kein Grund zur Ablehnung des Antrags besteht, wird im Falle von Gebrauchs- und Geschmacksmusterpatenten ein Patent erteilt.
Bei Erfindungspatenten wird das Patent ebenfalls erteilt, wenn das Patentamt die Vorprüfung positiv abschließt. Will der Antragsteller jedoch eine inhaltliche Prüfung durchführen lassen, kann das Patentamt diese vornehmen. Der Antrag muss innerhalb von drei Jahren ab dem Anmeldedatum gestellt werden.
Wird der Antrag abgelehnt, kann der Antragsteller die Wiederaufnahme der Prüfung des Antrags über die Abteilung für Wiederaufnahme und Ungültigkeitserklärung des Patentamtes (RIDPO) des CNIPA spätestens drei Monate nach der Benachrichtigung über die Ablehnung einleiten.
Wenn ein Patent erteilt wird
Wenn das Patentamt den Antragsteller über die Erteilung eines Patentrechts informiert, muss dieses formell innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Benachrichtigung eingetragen werden. Danach wird eine Patenturkunde ausgestellt und bekannt gemacht. Die Formalität ist zu beachten, da bei Nichtbefolgung das Patent als aufgegeben behandelt wird.
Verwenden Sie diesen Leitfaden, um mehr über die anfallenden Gebühren während des Patentanmeldeprozesses in China zu erfahren.