Von Dimitrios Kouzelis, Intellex
Der Schutz von gewerblichem Eigentum durch Patentanmeldung ist unerlässlich für Erfinder und Unternehmen, die ihre Innovationen sichern möchten. Griechenland, als Mitglied der Europäischen Union, verfolgt einen spezifischen Prozess für die Patentanmeldung, der im Allgemeinen den europäischen Standards entspricht, aber auch besondere lokale, insbesondere verfahrensrechtliche, Anforderungen hat. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick darüber, wie man ein Patent in Griechenland anmeldet, einschließlich dessen, was patentierbar ist, des Anmeldeverfahrens, der erforderlichen Dokumente, Möglichkeiten zur Anfechtung von Patenten in Griechenland, der Kosten und der Vorteile der Patentanmeldung in Griechenland.
Inhalt
1. Was kann als Patent in Griechenland angemeldet werden?
2. Das Patentanmeldeverfahren in Griechenland
3. Erforderliche Dokumente für die Patentanmeldung in Griechenland
4. Anfechtung eines Patents in Griechenland
5. Gründe für die Ablehnung eines Patents in Griechenland
6. Patentanmeldungskosten in Griechenland
7. Warum einen nationalen Patentantrag in Griechenland stellen?
1. Was kann als Patent in Griechenland angemeldet werden?
Um ein Patent in Griechenland zu registrieren, muss Ihre Erfindung bestimmte Kriterien erfüllen. Laut griechischem Patentrecht muss eine patentierbare Erfindung die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Neuheit: Die Erfindung muss neu sein, das bedeutet, sie wurde der Öffentlichkeit vor dem Anmeldedatum des Patents nicht bekannt gegeben.
- Erfinderischer Schritt: Die Erfindung muss einen erfinderischen Schritt aufweisen, das bedeutet, dass sie für jemanden mit Fachkenntnissen im relevanten technischen Bereich nicht naheliegend ist.
- Industrielle Anwendbarkeit: Die Erfindung muss in irgendeiner Weise industriell nutzbar sein, was auch die Landwirtschaft umfasst.
In Griechenland können Patente für Produkte, Verfahren und industrielle Anwendungen erteilt werden. Einige Kategorien sind jedoch von der Patentierbarkeit ausgeschlossen, darunter:
- abstrakte Ideen,
- wissenschaftliche Theorien,
- mathematische Methoden und
- bestimmte Arten von Software
2. Das Patentanmeldeverfahren in Griechenland
Das Patentanmeldeverfahren in Griechenland wird von der Hellenischen Organisation für gewerbliches Eigentum (OBI) verwaltet. Der Prozess umfasst mehrere Schritte:
Vorab-Recherchen (Optional): Einreichen eines Antrags auf eine vorläufige Recherche durch OBI. Eine vorläufige Recherche kann helfen festzustellen, ob ähnliche frühere Techniken existieren. Dies ist nicht verpflichtend, kann jedoch potenziell relevante Vorarbeiten identifizieren.
Einreichen der Anmeldung: Übermittlung eines Patentantrags an OBI. Dies kann online oder in Papierform erfolgen. Der Antrag muss eine detaillierte Beschreibung der Erfindung, Ansprüche, die den Schutzumfang definieren, und gegebenenfalls erforderliche Zeichnungen enthalten.
Formale Prüfung: Nach dem Einreichen wird der Antrag einer formalen Prüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass alle Verfahrensanforderungen erfüllt sind. Der Antragsteller wird oft aufgefordert, formelle Mängel innerhalb von vier (4) Monaten ab Antrag zu beheben. Neue Sachverhalte dürfen in diesem Prozess nicht hinzugefügt werden.
Recherche: Zahlt der Antragsteller die Recherchengebühr innerhalb von vier Monaten ab Anmeldedatum, erstellt OBI einen Recherchenbericht. Dieser Bericht enthält Informationen über den Stand der Technik, die für die Bewertung der Neuheit und des erfinderischen Schritts der Erfindung relevant sind. Falls die Gebühr nicht fristgerecht gezahlt wird, wird der Patentantrag automatisch in einen Antrag auf ein Gebrauchsmuster umgewandelt.
Der Recherchenbericht wird dem Antragsteller häufig erst nach 10 oder sogar 12 Monaten ab Antrag übermittelt. Der Antragsteller hat drei Monate Zeit, um Kommentare abzugeben. Basierend auf diesen Kommentaren erstellt OBI einen abschließenden Recherchenbericht, der alle relevanten Vorarbeiten für die Bewertung der Patentierbarkeit der Erfindung berücksichtigt.
Die Recherchenberichte haben einen informativen Charakter.
Im griechischen System findet keine Sachprüfung statt und jeder, der die formalen Anforderungen erfüllt, erhält ein Patent.
Veröffentlichung: Der Patentantrag wird achtzehn Monate nach dem Anmeldedatum oder dem Prioritätsdatum öffentlich zugänglich. Falls das Patent bereits erteilt wurde, wird es zum Zeitpunkt der Patenterteilung veröffentlicht.
Erteilung des Patents: OBI erteilt ein Patent nach Abschluss des oben genannten Verfahrens. Das Patent wird im Patentregister eingetragen und seine Zusammenfassung im Industrieblatt veröffentlicht. Da das Patent nicht durch eine gründliche Sachprüfung gegangen ist, bei der die Patentierbarkeit umfassend geprüft wird und das Patent, wie eingereicht oder mit eingeschränktem Schutzumfang, erteilt oder verweigert werden kann, haben die erteilten Patente eine eingeschränkte Gültigkeit. Man kann sich auch über die Designregistrierung in Griechenland informieren.
3. Erforderliche Dokumente für die Patentanmeldung in Griechenland
Für die Anmeldung eines Patents in Griechenland sind im Allgemeinen folgende Dokumente erforderlich:<
- Patentantragsformular: Ein vollständig ausgefülltes Formular, welches wesentliche Angaben zur Erfindung und zum Antragsteller enthält.
- Beschreibung der Erfindung: Eine detaillierte schriftliche Darstellung der Erfindung, einschließlich ihrer Funktionsweise und Vorteilen.
- Ansprüche: Spezifische Ansprüche, die den angestrebten Schutzumfang der Erfindung definieren.
- Zeichnungen: Gegebenenfalls notwendige Diagramme oder Illustrationen, die zur Verdeutlichung der Erfindung beitragen.
- Zusammenfassung: Eine kurze Zusammenfassung der Erfindung für Publikationszwecke.
- Vollmacht: Wenn der Antrag über einen Agenten oder Anwalt eingereicht wird, ist ein unterzeichnetes Vollmachtdokument erforderlich.
4. Anfechtung eines Patents in Griechenland
In Griechenland gibt es kein spezifisches Einspruchsverfahren vor OBI wie bei europäischen Patenten. Im Gegensatz zur Europäischen Patentübereinkommen, das vorsieht, dass innerhalb von 9 Monaten nach der Erteilung Einspruch gegen ein Patent erhoben werden kann, bietet das griechische Recht kein Einspruchsverfahren. Ein Patent kann jedoch durch gerichtliche Verfahren vor zuständigen Gerichten für nichtig erklärt werden.
5. Gründe für die Ablehnung eines Patents in Griechenland
Es gibt mehrere Gründe, die zur Ablehnung eines Patents in Griechenland im Rahmen von Gerichtsverfahren führen können. Häufige Gründe beinhalten:
- Fehlende Neuheit: Wenn die Erfindung bereits offengelegt wurde oder vor der Patentanmeldung öffentlich zugänglich ist, wird sie abgelehnt.
- Fehlender erfinderischer Schritt: Falls die Erfindung für jemanden mit durchschnittlichem fachlichen Wissen im Bereich als offensichtlich gilt, ist sie nicht patentfähig.
- Keine industrielle Anwendbarkeit: Wenn die Erfindung keine praktische Anwendung oder Nutzen hat, kann sie nicht patentiert werden.
- Unzureichende Offenbarung: Die Beschreibung, Ansprüche und Abbildungen sind nicht detailliert genug, um einem Fachmann die Ausführung zu ermöglichen.
- Ausgeschlossener Gegenstand: Erfindungen, die in Kategorien fallen, die gemäß griechischem Recht von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind, wie abstrakte Konzepte oder bestimmte Arten von Software, werden nicht registriert.
6. Patentanmeldungskosten in Griechenland
Die Kosten für eine Patentanmeldung in Griechenland können aufgrund mehrerer Faktoren variieren, darunter die Komplexität der Anmeldung und die Dienstleistungen von Fachvertretern. Wichtige Kosten umfassen:
Anmeldegebühr | €50 |
Recherchengebühr | €300 |
Gutachten | €650 |
Erstellung eines einfachen Antrags auf Griechisch, ohne internationale Ausrichtung | von €1.000 bis €2.000 |
Erstellung eines hochwertigen Antrags auf Englisch mit der Absicht, später eine europäische oder PCT-Anmeldung einzureichen | von €2.800 bis €4.600 |
Die Kosten für die Patentanmeldung in Griechenland über die iPNOTE-Plattform beginnen bereits bei$1.250, was alle behördlichen Gebühren und die Dokumentenerstellung umfasst. Finden Sie die passenden IP-Anwalt in Griechenland auf iPNOTE.
6.1 Validierung eines Europäischen Patents in Griechenland
Nach der Erteilung eines Europäischen Patents durch das Europäische Patentamt muss der Patentinhaber das Patent in den EPC-Vertragsstaaten validieren, in denen er/sie kommerzielle Interessen hat. Griechenland hat das Einheitspatent noch nicht unterzeichnet (nur 18 Mitgliedstaaten haben dies getan), daher sollte man, wenn man kommerzielle Interessen in Griechenland hat, das Patent durch ein Verwaltungsverfahren validieren, das die Einreichung einer Übersetzung der Spezifikation auf Griechisch beinhaltet.
Die Verwaltungsgebühr für die Validierung beträgt 150€, während die Kosten für Intellex hauptsächlich von den Übersetzungskosten abhängen.
7. Warum einen nationalen Patentantrag in Griechenland stellen?
Die Anmeldung eines Patents in Griechenland bietet mehrere strategische Vorteile:
- Marktschutz: Das griechische Patentsystem schützt Erfindungen vor unbefugter Nutzung innerhalb seiner Gerichtsbarkeit und bietet einen Wettbewerbsvorteil auf dem griechischen Markt.
- Grundlage für nachfolgende Anmeldungen: Da Griechenland Vertragsstaat des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), des Patentzusammenarbeitsvertrags (PCT) und des Pariser Abkommens sowie Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) ist, kann das griechische Patentantrag als Grundlage für nachfolgende europäische und/oder internationale Patentanträge durch Inanspruchnahme des griechischen Prioritätsrechts dienen.
- Unternehmenswachstum: Ein umfangreiches Patentportfolio kann das Ansehen des Unternehmens steigern, Investoren anziehen und Lizenzierungsmöglichkeiten bieten, was zum Geschäftswachstum und zur Innovation beiträgt.
- Verbesserung des Handels und der Geschäftskontakte: Griechenland liegt strategisch an der Schnittstelle von Europa, Asien und Afrika. Dieser geografische Vorteil kann Handel und Geschäftskontakte erleichtern.
- Chance, Teil des wachsenden Innovationsökosystems Griechenlands zu sein: Griechenland hat ein wachsendes Innovationsökosystem, das es besonders für Erfinder und Unternehmer interessant macht, insbesondere in bestimmten Bereichen wie der künstlichen Intelligenz.
8. Schlussfolgerung
Die Navigation durch den Patentanmeldeprozess in Griechenland erfordert das Verständnis der spezifischen Anforderungen, Dokumentation und Verfahren, die von der Hellenischen Organisation für gewerbliches Eigentum (OBI) festgelegt wurden. Indem man sicherstellt, dass eine Erfindung den Kriterien für die Patentierbarkeit entspricht, die erforderlichen Dokumente sorgfältig vorbereitet und die Schritte zur Einreichung und Prüfung befolgt, können Antragsteller ihre Innovationen effektiv schützen. Mit den Vorteilen des Marktschutzes, erweiterter Geschäftsaussichten, rechtlichem Schutz und der Teilnahme am wachsenden Innovationsökosystem kann die Anmeldung eines Patents in Griechenland ein wertvoller Schritt sein, um industrielles Eigentum zu schützen und Innovation zu fördern.
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