Von Paul Cosmovici, Cosmovici Intellectual Property
Die Eintragung von Marken in der Schweiz ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Dies gilt sowohl für einheimische als auch für ausländische Unternehmen, die ihre Markenidentität und ihre geistigen Eigentumsrechte auf dem Schweizer Markt schützen möchten. Aufgrund ihres soliden Rechtsrahmens und ihres Engagements für den Schutz geistigen Eigentums ist die Schweiz ein attraktiver Ort für die Markenregistrierung.
Inhalt
1. Was kann in der Schweiz als Marke eingetragen werden?
2. Gründe für die Ablehnung eines Markenantrags in der Schweiz
3. Der Prozess der Markenregistrierung in der Schweiz
4. Erforderliche Unterlagen für eine Markenregistrierung in der Schweiz
5. Einspruchsverfahren gegen die Markenregistrierung in der Schweiz
6. Markenkosten in der Schweiz
7. Warum eine Marke in der Schweiz anmelden?
1. Was kann in der Schweiz als Marke eingetragen werden?
In der Schweiz können verschiedene Zeichen als Marke eingetragen werden, darunter Wörter, Logos, Slogans, Farben, Klänge und sogar dreidimensionale Formen, sofern sie Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens unterscheiden können.
2. Gründe für die Ablehnung eines Markenantrags in der Schweiz
Ein Markenantrag kann abgelehnt werden, wenn das vorgeschlagene Zeichen keine Unterscheidungskraft besitzt, ausschließlich aus generischen Begriffen besteht, beschreibend für die Waren oder Dienstleistungen ist oder mit bestehenden Markenrechten in Konflikt steht. Auch Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, sind von der Eintragung ausgeschlossen.
Beispielsweise könnte “Zurich Tennis Awards” als beschreibend und nicht unterscheidungskräftig angesehen werden, es sei denn, es wird zusammen mit einem sehr unverwechselbaren Logo eingereicht. Außerdem ist das Amt sehr vorsichtig bei religiösen Zeichen, die möglicherweise nicht zur Registrierung zugelassen werden.
Ein wichtiger Aspekt, den Sie beachten sollten, ist, dass der Antragsteller bei einer Ablehnung aufgrund fehlender Unterscheidungskraft oder Beschreibungsgehalt diese möglicherweise überwinden kann, indem er den Erwerb der Unterscheidungskraft durch eine langfristige und intensive Nutzung nachweist oder das Markenzeichen durch Hinzufügen eines unverwechselbaren Logos ändert, je nach den spezifischen Umständen. Dies wird das Anmeldedatum ändern, aber zusätzliche Kosten für einen neuen Markenantrag sparen.
3. Der Prozess der Markenregistrierung in der Schweiz: Schritt für Schritt
Vorbereitung: Der Antragsteller muss einen vollständigen Markenantrag vorbereiten, einschließlich Angaben wie Informationen über den Antragsteller, eine klare Darstellung des Zeichens und eine Liste der Waren oder Dienstleistungen, für die das Zeichen gelten soll. Es wird empfohlen, vor der Einreichung eine umfassende Recherche zur Markenerhältlichkeit durchzuführen, um mögliche identische (oder sehr ähnliche) Marken zu überprüfen, die zuvor eingereicht oder bereits registriert wurden.
Einreichung: Der ausgearbeitete Antrag wird an das Schweizerische Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) entweder elektronisch oder per Post eingereicht. Zusammen mit dem Antrag sind die erforderlichen Gebühren zu entrichten.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei elektronischer Einreichung über die spezielle IGE-Plattform CHF 100 sparen können. Es besteht auch die Möglichkeit, eine beschleunigte Prüfung zu beantragen, die mit einer Sondergebühr in Höhe von CHF 400 verbunden ist. Informationen zur Registrierung einer Marke in Lettland finden Sie ebenfalls.
Formale und materielle Prüfung: Nach Eingang prüft das IGE formal, ob der Antrag alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dies schließt die Überprüfung der Vollständigkeit des Antrags und die Bestätigung ein, dass die erforderlichen Gebühren entrichtet wurden.
Nach der formalen Prüfung erfolgt eine materielle Prüfung der Marke, um ihre Unterscheidungskraft zu beurteilen, oder einfach ausgedrückt, ob die Marke alle absoluten Anforderungen erfüllt. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Marke die in den schweizerischen Markengesetzen festgelegten Kriterien für die Registrierung erfüllt.
Registrierung und Veröffentlichung: Wenn der Markenantrag sowohl die formalen als auch die materiellen Prüfungen besteht, wird die Marke registriert. Der Markeninhaber erhält ein Registrierungszertifikat, das exklusive Rechte zur Nutzung des Zeichens im Zusammenhang mit den angegebenen Waren oder Dienstleistungen in der Schweiz gewährt.
Nach der Registrierung wird die Marke im Swissreg veröffentlicht, dem offiziellen Register des IGE. Die Veröffentlichung markiert den Beginn einer dreimonatigen Einspruchsfrist, in der Dritte Einsprüche gegen die Registrierung einlegen können.
Einspruchsfrist: Während der dreimonatigen Einspruchsfrist kann jede Partei mit einem berechtigten Interesse Einspruch gegen den Markenantrag einlegen, wenn sie glaubt, dass dieser ihre Rechte verletzt.
Entscheidung über Einsprüche: Wenn Einsprüche eingereicht werden, entscheidet das IGE über das Einspruchsverfahren. Dies beinhaltet in der Regel die Überprüfung der von beiden Parteien vorgelegten Beweise und Argumente, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Bestätigung der Registrierung: Wenn innerhalb der festgelegten Frist keine Einsprüche eingelegt werden oder wenn die Einspruchsverfahren zugunsten des Antragstellers entschieden werden, wird die Registrierung der Marke stillschweigend bestätigt.
4. Erforderliche Unterlagen und Informationen für eine Markenregistrierung in der Schweiz
Antragsteller müssen ein ausgefülltes Antragsformular, eine klare Darstellung der Marke und eine Liste der von der Marke abgedeckten Waren oder Dienstleistungen einreichen. Darüber hinaus können Antragsteller möglicherweise Nachweise über Prioritätsrechte erbringen müssen, wenn sie auf der Grundlage einer früheren Anmeldung Priorität beanspruchen wollen.
Wenn die gewünschte Marke das Wort “Swiss” enthält, kann das Amt die Hinzufügung eines Disclaimers wie “alle Waren stammen aus der Schweiz” verlangen.
5. Einspruchsverfahren gegen die Markenregistrierung in der Schweiz
Während der dreimonatigen Einspruchsfrist nach der Veröffentlichung kann jede Partei mit einem berechtigten Interesse Einspruch gegen den Markenantrag einlegen. Gründe für einen Einspruch umfassen die Wahrscheinlichkeit der Verwechslung mit identischen oder ähnlichen älteren Markenrechten. Die Einspruchsverfahren werden vom IGE entschieden.
6. Markenkosten in der Schweiz
Die mit der Markenregistrierung in der Schweiz verbundenen Kosten variieren je nach Faktoren wie der Anzahl der von der Marke abgedeckten Waren- oder Dienstleistungsklassen und davon, ob professionelle Unterstützung in Anspruch genommen wird.
Regierungsgebühr für bis zu drei Klassen | CHF 350 (bei Online-Einreichung) |
Regierungsgebühr für jede zusätzliche Klasse ab der vierten Klasse | CHF 100 |
Gebühr für beschleunigte Markenprüfung | CHF 400 |
Die Markenregistrierungskosten in der Schweiz über die iPNOTE-Plattform beginnen ab $520, einschließlich aller staatlichen Gebühren und Dokumentvorbereitung. Finden Sie die besten IP-Anwälte in der Schweiz auf iPNOTE.
7. Warum eine Marke in der Schweiz anmelden?
Die Markenanmeldung in der Schweiz bietet zahlreiche Vorteile, darunter der Schutz vor unbefugter Nutzung der Marke, erhöhte Glaubwürdigkeit bei Verbrauchern und die Möglichkeit, im Falle einer Verletzung Rechte durchzusetzen. Das stabile Rechtssystem der Schweiz und das Engagement für den Schutz von geistigem Eigentum machen die Schweiz zu einer attraktiven Gerichtsbarkeit für die Markenregistrierung.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Schweiz ein „First-to-File“-System verfolgt. Das bedeutet, dass die Person oder das Unternehmen, das als erstes einen Markenantrag für ein bestimmtes Zeichen einreicht, exklusive Eigentumsrechte erhält, unabhängig von einer vorherigen Nutzung. Eine vorherige Nutzung einer Marke verleiht in der Schweiz keine automatischen Rechte, im Gegensatz zu einigen anderen Ländern.
Das Schweizer Amt bietet auch eine beschleunigte Markenprüfung an, was hilfreich sein kann, um Prioritätsrechte zu begründen. Auch ohne Zahlung der Gebühr für die beschleunigte Prüfung kann, sofern der Markenantrag alle Anforderungen erfüllt, die Marke innerhalb eines Monats registriert werden.
8. Fazit
Die Markenregistrierung in der Schweiz ist eine strategische Investition für Unternehmen, die ihre Markenidentität und ihr geistiges Eigentum schützen möchten. Indem Unternehmen den Schritt-für-Schritt-Registrierungsprozess verstehen, die gesetzlichen Anforderungen einhalten und die Vorteile des Markenschutzes nutzen, können sie eine solide Grundlage für den Erfolg auf dem Schweizer Markt und darüber hinaus schaffen.
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