Von: Franck Fougere & Hathaichanok Limpattanakul, ANANDA INTELLECTUAL PROPERTY, Thailand
Die Registrierung einer Marke in Thailand kann den Ruf eines Unternehmens schützen, Verletzungen verhindern und seine Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt steigern. Mit einer Bevölkerung von über 70 Millionen Menschen und einer blühenden Wirtschaft ist Thailand ein attraktiver Markt für lokale und internationale Unternehmen. In diesem Artikel untersuchen wir den Prozess der Markenregistrierung in Thailand, einschließlich der Anforderungen, Verfahren und Zeitpläne.
Inhaltsverzeichnis
1. Was kann in Thailand als Marke registriert werden?
2. Warum kann die Registrierung einer Marke in Thailand abgelehnt werden?
- Unterscheidungskraft
- Nicht durch das Gesetz verboten
- Nicht identisch oder ähnlich zu einer bereits registrierten Marke
3. Der Prozess der Markenregistrierung in Thailand
4. Erforderliche Dokumente für die Registrierung einer Marke in Thailand
5. Widerspruchsverfahren gegen eine Marke in Thailand
6. Kosten für die Registrierung einer Marke in Thailand
1. Was kann in Thailand als Marke registriert werden?
Die Definition dessen, was in Thailand als Marke gilt, ist ziemlich eng gefasst. Eine Marke wird in Thailand als „jedes Foto, jede Zeichnung, erfundenes Gerät, Logo, Name, Wort, Ausdruck, Buchstabe, Zahl, Unterschrift, Farbkombination, Figur, Ton oder deren Kombination“ definiert.
In Thailand können eine Vielzahl von Zeichen als Marken registriert werden, einschließlich:
- Wörter oder Wortkombinationen
- Buchstaben oder Zahlen
- Figuren, Markensymbole oder Logos
- Dreidimensionale Formen
- Töne oder Melodien
- Farben oder Farbkombinationen
Die Marke muss unterscheidungskräftig sein und darf nicht einer bereits registrierten Marke oder einer bekannten Marke ähneln. Es wird daher empfohlen, vor der Anmeldung eine Markenrecherche durchzuführen. Außerdem darf die Marke keine anstößigen oder illegalen Elemente enthalten.
Thailand folgt dem allgemeinen Rahmen der Internationalen Klassifikation der Waren und Dienstleistungen (Nizza-Klassifikation) bezüglich der Liste der Waren und Dienstleistungen. Es gibt jedoch einige wichtige spezifische Bedingungen in Thailand:
- Allgemeine Produkt- oder Dienstleistungsbeschreibungen sind in Thailand nicht erlaubt. Beispielweise werden „Kleidung“ oder „Kosmetika“ als Beschreibungen nicht akzeptiert und müssen detailliert angegeben werden, wie „Hosen“, „Hemden“, „T-Shirts“, entsprechend der thailändischen Klassifikation für Produkte und Dienstleistungen. Einwände des Registrars bezüglich Produkt- und Dienstleistungsbeschreibungen sind in Thailand üblich. Es ist am besten, solche Einwände zu vermeiden, indem mögliche Einwandsgründe vor der Anmeldung geprüft und angegangen werden. Einwände können die Eintragung einer Marke komplizierter machen.
- Spezifische lokale Produkte (wie exotische Lebensmittelprodukte) wurden der thailändischen Klassifikation hinzugefügt.
2. Warum kann die Registrierung einer Marke in Thailand abgelehnt werden?
Es gibt 3 Anforderungen, damit eine Marke in Thailand zur Registrierung akzeptiert wird. Die Marke muss unterscheidungskräftig sein, nicht durch das Gesetz verboten und verfügbar sein (d. h., nicht ähnlich oder identisch mit einer bereits registrierten Marke). Erfüllt die Marke eine dieser Anforderungen nicht, wird sie abgelehnt. Daher ist es ratsam, vor der Anmeldung eine Markenrecherche in verschiedenen Datenbanken durchzuführen. Lesen Sie auch einen Artikel über Markenregistrierung in Indonesien.
Unterscheidungskraft
Eine Marke, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweist, gilt in Thailand als unterscheidungskräftig:
- eine Kombination von Farben, die auf besondere Weise dargestellt wird, stilisierte Buchstaben, stilisierte Zahlen oder erfundene Wort(e)
- ein persönlicher Name, ein Familienname, ein Name einer juristischen Person oder Handelsname, der auf besondere Weise dargestellt wird
- ein Wort oder Wörter, die keinen direkten Bezug zum Charakter oder zur Qualität der Waren haben und kein geografischer Name sind, wie vom Gesetz vorgeschrieben
- die Unterschrift des Antragstellers oder eines Vorgängers in ihrem Geschäft oder die Unterschrift einer anderen Person mit ihrer Erlaubnis
- eine Darstellung des Antragstellers oder einer anderen Person mit ihrer Erlaubnis oder einer verstorbenen Person mit der Erlaubnis seiner oder ihrer Vorfahren, Nachkommen und Ehepartner, sofern vorhanden
- ein erfundenes Gerät.
*Die unten wiedergegebenen Marken sind das ausschließliche Eigentum ihrer Besitzer und dienen nur als Beispiele für Bildungszwecke.
ANMERKUNG 1: Eine Marke, die in Thailand über einen langen Zeitraum hinweg umfassend verwendet wurde, kann als unterscheidungskräftig angesehen werden, auch wenn sie nicht den oben genannten Anforderungen entspricht. Damit eine Marke aufgrund von Nutzung als unterscheidungskräftig anerkannt werden kann, muss der Antragsteller Nachweise über die Verwendung der Marke vorlegen, wie Kopien von Werbematerial, Rechnungen, Katalogen etc.
ANMERKUNG 2: Disclaimer können eingereicht werden, falls die Marke nicht-unterscheidungskräftige Teile enthält. Zum Beispiel eine Marke, die das Wort „Unternehmen“ oder einen geografischen Namen „Paris“ enthält.
Nicht durch das Gesetz verboten
Einige Marken sind ausdrücklich durch das Markengesetz und die Ministerialverordnungen verboten, einschließlich:
-
- jede Marke, die gegen die öffentliche Ordnung, Moral oder öffentliche Politik verstößt;
- Marken, die mit bekannten Marken identisch sind, wie durch Ministerialbekanntmachungen vorgeschrieben, oder so ähnlich, dass es das Publikum bezüglich des Eigentümers oder der Herkunft der Waren verwirren könnte;
- geografische Angaben, die durch das Gesetz geschützt sind;
- Staatswappen oder Wappen, königliche Siegel, offizielle Siegel, Chakri-Embleme, Embleme und Insignien der königlichen Orden und Dekorationen, Amtssiegel, Ministerien, Büros, Abteilungen oder Provinzen;
- nationale Flaggen Thailands, königliche Standardflaggen oder offizielle Flaggen, nationale Embleme und Flaggen fremder Staaten oder internationaler Organisationen;
- königliche Namen, königliche Monogramme, Abkürzungen königlicher Namen oder Monogramme, Darstellungen des Königs, der Königin oder des Thronfolgers, Namen, Wörter, Begriffe oder Embleme, die den König, die Königin oder den Thronfolger oder Mitglieder der königlichen Familie bedeuten;
- eine Marke, die einem verliehenen Orden, Diplom oder einer Urkunde ähnelt, die von der thailändischen Regierung, einer ausländischen Regierung oder einer internationalen Organisation vergeben wurde, es sei denn, Sie haben tatsächlich den Preis erhalten und verwenden ihn zusammen mit Ihrer Marke. Dies gilt auch für andere Zeichen, die auf Messen oder Wettbewerben, die von diesen Einheiten organisiert wurden, vergeben wurden.
Nicht identisch oder ähnlich zu einer registrierten Marke
Es wird dringend empfohlen, die Verfügbarkeit einer Marke vor der Einreichung eines Markenantrags zu überprüfen. Identische Suchen, ähnliche Suchen (einschließlich der Lautschrift von Marken in thailändischer Sprache) oder Geräte (Logo)-Suchen können vor der Einreichung eines Markenantrags durchgeführt werden.
Bei der Überprüfung der Verfügbarkeit einer Marke in Thailand ist es wichtig, die Klassen von Produkten/Dienstleistungen zu überprüfen, die den Klassen von Produkten/Dienstleistungen zugeordnet sind, für die Schutz gesucht wird. Zum Beispiel sollte eine Marke für Lebensmittel- und Getränkeprodukte nicht ähnlich oder identisch mit einer Dienstleistungsmarke für Catering-Dienstleistungen sein.
Es wird auch empfohlen, Übersetzungen und Transliterationen einer Marke zu überprüfen, um das Risiko von Verwechslungen oder Ähnlichkeiten zu vermeiden.
3. Der Prozess der Markenregistrierung in Thailand
Die durchschnittliche Zeitspanne für den Abschluss des Registrierungsprozesses eines thailändischen Markenantrags beträgt neun Monate. Es gibt vier Hauptverfahrensschritte für die Registrierung eines Markenantrags in Thailand: Anmeldung, Prüfung, Veröffentlichung und Registrierung.
Anmeldung
Um Markenschutz zu gewährleisten, wird empfohlen, einen Antrag beim Department of Intellectual Property (DIP) einzureichen. Sobald Sie das Antragsformular beim DIP mit allen erforderlichen Dokumenten eingereicht haben, wird dem Markenantrag eine Antragsnummer zugewiesen und vom Registrar geprüft.
Fehlt ein erforderliches Dokument (wie die Vollmacht oder das Unternehmenszertifikat) oder eine Information, können Sie um eine nachträgliche Einreichung der fehlenden Dokumente bitten. Allerdings können Sie keinen Antrag ohne eine Probe der Marke oder Spezifikation der Produkt-/Dienstleistungskategorie(n), für die Schutz gesucht wird, einreichen.
Prüfung
Nachdem ein vollständiger Antrag (mit allen erforderlichen Dokumenten und Gebühren) eingereicht wurde, führt der Markenregistrar eine Prüfung durch, um zu überprüfen, ob der Antrag den Anforderungen des Markengesetzes entspricht (Unterscheidungskraft, Verfügbarkeit, nicht gesetzlich verboten). Der Prüfungsprozess wird üblicherweise innerhalb von 9 Monaten ab dem Anmeldedatum abgeschlossen.
Wenn der Registrar keine Einwände erhebt oder Änderungen anfordert, geht der Antrag in die Veröffentlichungsphase über.
Veröffentlichung
Die Veröffentlichung eines Markenantrags im Markenblatt startet die Uhr für eine 60-tägige Frist, während der Dritte den Markenantrag durch Einreichung der erforderlichen Dokumente beim Registrar anfechten können. Wird innerhalb der 60-tägigen Frist kein Widerspruch gegen den Antrag eingelegt, fährt der Registrar mit der Registrierung der Marke fort.
Wird ein Widerspruch eingelegt, muss der Markenantragsteller innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt einer Kopie des Widerspruchs eine Gegenerklärung beim Registrar einreichen, um die Stornierung des Markenantrags zu vermeiden.
Nachdem eine Gegenerklärung eingereicht wurde, trifft der Registrar eine Entscheidung darüber, ob der Widerspruch zulässig ist, und informiert die Parteien entsprechend. Jede Partei kann die Entscheidung des Registrars beim Markenamt und anschließend beim Gericht für geistiges Eigentum anfechten.
Registrierung
Nachdem die 60-tägige Veröffentlichungsfrist abgelaufen ist oder der Antragsteller einen Widerspruch gewonnen hat, wird vom Registrar eine Aufforderung zur Zahlung der offiziellen Gebühren für die Registrierung erteilt. Der Antragsteller muss die offiziellen Gebühren für die Registrierung innerhalb von 30 Tagen begleichen. Eine registrierte Marke ist in Thailand für 10 Jahre ab dem Anmeldedatum (oder dem Datum der Anmeldung des Prioritätsantrags) geschützt und kann um aufeinanderfolgende Zeiträume von 10 Jahren erneuert werden.
Erneuerungen
Eine registrierte Marke muss innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf des 10-Jahres-Zeitraums erneuert werden. Wenn Sie die Registrierung nicht erneuern, führt dies zum Erlöschen der Marke. Erhebliche offizielle Gebühren für jedes Produkt/Dienstleistung gelten und müssen beim Einreichen des Erneuerungsantrags beglichen werden.
4. Erforderliche Dokumente für die Registrierung einer Marke in Thailand
Die Anforderungen für die Einreichung eines Markenantrags in Thailand ähneln den Anforderungen in anderen Ländern. Es gibt jedoch einige spezifische Bedingungen bezüglich der Klassifikation von Produkten und Dienstleistungen sowie der Berechnung der an das Department of Intellectual Property zu zahlenden offiziellen Gebühren.
Die für die Einreichung eines Markenantrags in Thailand erforderlichen Dokumente und Informationen sind wie folgt:
- Vollständiger Name, Adresse, Land und Tätigkeit/Beruf des Antragstellers;
- Elektronische Probe der Marke (empfohlene Größe 5×5 cm);
- Liste der Waren und Dienstleistungen, die geschützt werden sollen;
- Beglaubigte Vollmacht (für ausländische Unternehmen);
- Beglaubigte Vollmacht und Kopie des Passes oder anderer amtlicher Ausweisdokumente (für ausländische Einzelpersonen);
- Thailändische Vollmacht und Kopie des thailändischen Firmenzertifikats oder Personalausweises (nur für thailändische Antragsteller);
- Übersetzung von Prioritätsdokumenten (falls Priorität beansprucht wird).
5. Widerspruchsverfahren gegen eine Marke in Thailand
Das Widerspruchsverfahren steht gegen anhängige Markenanträge zur Verfügung (d. h. Markenanträge, die veröffentlicht, aber noch nicht registriert wurden).
Sobald Ihr Markenantrag im Markenblatt veröffentlicht wurde, kann jemand anderes Einspruch erheben, wenn er oder sie glaubt, einen stärkeren Anspruch auf die Marke zu haben oder wenn er oder sie der Meinung ist, dass Ihre Marke nicht den Vorschriften des Markengesetzes entspricht. Der Einspruch muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Veröffentlichungsdatum beim Registrar eingereicht und die Gründe für den Einspruch erläutert werden.
Wenn ein Einspruch eingelegt wird, muss der Registrar den Antragsteller unverzüglich informieren. Der Antragsteller muss innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Abschrift des Einspruchs eine Gegenerklärung zum Einspruch einreichen.
Der Registrar schickt sofort eine Kopie der Gegenerklärung an die einsprechende Partei. Der Registrar kann die einsprechende Partei oder den Antragsteller anordnen, zusätzliche Stellungnahmen, schriftliche Erläuterungen oder Beweise vorzulegen.
Der Registrar gibt dann schriftlich seine Entscheidung an den Antragsteller und die einsprechende Partei bekannt. Der Antragsteller oder die einsprechende Partei können die Entscheidung des Registrars beim Markenamt innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Erhalts der Benachrichtigung anfechten. Eine Berufung gegen die Entscheidung des Markenamtes kann innerhalb von 90 Tagen nach der Entscheidung des Markenamtes beim Gericht für geistiges Eigentum eingereicht werden.
6. Kosten für die Registrierung einer Marke in Thailand
Die Liste der Waren oder Dienstleistungen, für die Schutz gesucht wird, bestimmt die Höhe der an das Department of Intellectual Property zu zahlenden offiziellen Gebühren.
- Für 1-5 Artikel betragen die offiziellen Gebühren 1.000 THB pro Artikel in der Anmeldephase und 600 THB pro Artikel in der Registrierungsphase; ODER
- Für mehr als 5 Artikel betragen die offiziellen Gebühren 9.000 THB pro Klasse in der Anmeldephase und 5.400 THB pro Klasse in der Registrierungsphase
Es gibt keine offizielle Gebühr für das Einreichen eines Prioritätsanspruchs.
Anmeldegebühren
ERSTER ANTRAG (EINE KLASSE):
1-5 Artikel | 27.77 USD (1.000 THB) pro Artikel |
mehr als 5 Artikel | 250 USD (9.000 THB) pro Klasse |
Registrierungsgebühren
Sobald der Antrag zur Registrierung angenommen wurde, betragen unsere Gebühren für die Berichterstattung über die Veröffentlichung, die Begleichung von Registrierungsgebühren und das Senden des Registrierungszertifikats:
1-5 Artikel | 16.66 USD (600 THB) pro Artikel |
mehr als 5 Artikel | 150 USD (5.400 THB) pro Klasse |
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Gesamtkosten für eine Marke in einer Klasse
1-5 Artikel | 44.44 USD (1.600 THB) pro Artikel |
mehr als 5 Artikel | 400 USD (14.400 THB) pro Klasse |
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7. Abschließende Gedanken
Sowohl nicht eingetragene als auch eingetragene Marken können in Thailand durchgesetzt werden. Es wird jedoch empfohlen, eine Markenregistrierung in Thailand zu beantragen, da die Registrierung den Durchsetzungsprozess beschleunigt und die Kosten für die Durchsetzung erheblich reduziert. Die Registrierung verbessert zudem die Möglichkeit, Verletzungshandlungen zu stoppen.
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