Von Robert Fichter, JET IP
Mit 3.869.000 Millionen Euro im Jahr 2022 hat Deutschland das höchste Bruttoinlandsprodukt in Europa, gefolgt von Großbritannien und Frankreich mit jeweils 2.904.089 und 2.639.092 Millionen Euro.
Laut dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) wurden im Jahr 2022 rund 73.000 nationale Markenanmeldungen in Deutschland eingereicht, von denen 53.621 eingetragen wurden. Ende 2022 gab es insgesamt 880.538 deutsche Marken. Die meisten Markenanmeldungen im Jahr 2022 bezogen sich auf Klasse 35, die mit Marketing, Geschäftsmanagement und Büroaufgaben verbunden ist, gefolgt von Klasse 41, die Bildung, Unterhaltung und kulturelle Aktivitäten umfasst, sowie Computer- und Softwareprodukte, die der Klasse 9 zugeordnet sind.
In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Anforderungen, Verfahren und Fallstricke bei der Markenanmeldung in Deutschland, um Ihnen einen umfassenden Leitfaden für den Schutz Ihrer Marke auf diesem wichtigen europäischen Markt zu bieten.
Inhaltsverzeichnis
1. Was kann in Deutschland als Marke eingetragen werden?
2. Welche Gründe können zur Ablehnung einer Markenanmeldung in Deutschland führen?
3. Der Prozess der Markenanmeldung in Deutschland
4. Erforderliche Dokumente für die Markenanmeldung in Deutschland
5. Widerspruchsverfahren bezüglich Marken in Deutschland
6. Kosten für Marken in Deutschland
7. Warum eine Marke in Deutschland anmelden?
8. Schlussgedanken
1. Was kann in Deutschland als Marke eingetragen werden?
Da eine Marke in der Regel als Herkunftshinweis dient, können alle Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen zweier Unternehmen zu unterscheiden, grundsätzlich eingetragen werden. Beispiele für mögliche Zeichen sind traditionell Wörter, Buchstaben, Zahlen, Bilder, aber auch nicht traditionelle wie Farben, Hologramme, Multimedia, Klänge, Positionen und 3D-Objekte. Auch Kombinationen dieser Zeichentypen können eingetragen werden.
Auch wenn der Markenschutz durch die Eintragung einer Markenanmeldung entsteht, kann Schutz auch dadurch entstehen, dass ein Zeichen im Geschäftsverkehr intensiv genutzt wird oder allgemein in den relevanten Kreisen bekannt ist.
Die beanspruchten Waren und Dienstleistungen werden gemäß dem Nizzaklassifikationssystem klassifiziert. Zeichen mit Bildelementen werden gemäß dem Wiener Klassifikationssystem kategorisiert.
Es wird dringend empfohlen, die sogenannte eKDB (einheitliche Klassifikationsdatenbank, gemeinsam entwickelt von den Markenämtern der Europäischen Union) für die Definition der Waren- und Dienstleistungsliste zu verwenden. Die Verwendung der eKDB gewährleistet ein schnelles und einfaches Anmeldeverfahren. In selten beobachteten Fällen kann die Eintragung binnen 10 Tagen erfolgen, in der Regel dauert es etwa 4 Wochen, manchmal bis zu 3 Monaten. Wenn jedoch die Liste der Waren und Dienstleistungen Elemente enthält, die nicht in der eKDB erwähnt sind, kann die Prüfung des Zeichens leicht mehr als 6 Monate dauern. Dies kann in internationalen Geschäftsbeziehungen Probleme verursachen, da die Marke erst nach Ablauf der Prioritätsfrist eingetragen wird.
2. Welche Gründe können zur Ablehnung einer Markenanmeldung in Deutschland führen?
Eine Markenanmeldung kann nur aus absoluten Gründen abgelehnt werden. Relative Gründe werden vom Amt nicht geprüft, sondern sind Gegenstand von Widerspruchsverfahren nach der Eintragung.
Der typischste absolute Ablehnungsgrund ist das Fehlen von Unterscheidungskraft. Weitere nicht abschließende Beispiele für Gründe, die Zeichen von der Eintragung ausschließen, sind Beschreibendheit, Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder gute Sitten, das Zeichen umfasst Staatswappen oder -flaggen, Verwirrung über die Bedeutung des Zeichens und religiöse Anstößigkeit.
3. Der Prozess der Markenanmeldung in Deutschland
Da das Amt relative Gründe nicht prüft, wird dringend empfohlen, vor der Anmeldung eine Ähnlichkeitsrecherche durchzuführen. Beachten Sie, dass sowohl EU-Marken als auch internationale Registrierungen (IRs) Wirkungen für Deutschland haben. Daher muss eine Recherche nach älteren Rechten lokale deutsche Marken, EU-Marken und IRs mit Wirkung für die EU oder Deutschland umfassen.
Der Prozess der Markenanmeldung in Deutschland umfasst folgende Schritte:
- Einreichung der Anmeldung
- Formale Prüfung
- Prüfung auf absolute Gründe
- Eintragung
Die Antragsunterlagen müssen die Bezeichnung des Antragstellers, das Zeichen selbst und die Liste der Waren und Dienstleistungen enthalten. Zur Erlangung eines offiziellen Antragsdatums und einer Nummer ist die Zahlung amtlicher Gebühren nicht erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch aus Gründen der Verfahrensleistung, die Gebühren zügig zu zahlen.
Das deutsche Markensystem ist ein Mehrklassensystem. Bis zu drei Nizza-Klassen sind in den Grundgebühren der Anmeldung enthalten. Weitere Klassen unterliegen zusätzlichen Gebühren.
Nach Einreichung und Zahlung der Gebühren prüft das Markenamt den Antrag, um sicherzustellen, dass er alle Anforderungen für die Eintragung erfüllt. Falls Probleme festgestellt werden, kann das Amt zusätzliche Informationen anfordern oder Änderungen am Markenantrag vorschlagen, zum Beispiel an der Liste der Waren und Dienstleistungen. Beachten Sie, dass das Zeichen selbst nicht geändert werden kann.
Erfüllt die Marke die Anforderungen, wird sie eingetragen und die Eintragung im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht. Dies löst eine dreimonatige Frist aus, während der Dritte einen Widerspruch auf relativer Grundlage einlegen können.
Eine eingetragene Marke ist ab dem Anmeldetag 10 Jahre gültig. Sie kann unbegrenzt in Zehnjahresintervallen erneuert werden.
4. Erforderliche Dokumente für die Markenanmeldung in Deutschland
Markenanmeldungen können bequem online eingereicht werden. Es müssen keine Papierdokumente eingereicht werden. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich, aber Antragsteller, die nicht in Deutschland wohnen, müssen die Marke von einem Patentanwalt oder Rechtsanwalt einreichen lassen, der in Deutschland zugelassen ist und eine deutsche Zustelladresse hat. Beachten Sie, dass deutsche Patentanwälte intensiv in Markenangelegenheiten geschult sind.
Sie müssen auch die erforderlichen Gebühren für die Markenanmeldung bei der Einreichung bezahlen.
Um eine (ausländische) Priorität geltend zu machen, müssen Sie zunächst das Datum und das Land des Vorrechts angeben. Nach Erhalt einer entsprechenden offiziellen Mitteilung müssen Sie innerhalb von 2 Monaten eine Kopie des Prioritätsdokuments einreichen und die Antragsnummer der früheren Anmeldung angeben. Natürlich können Sie alle Informationen zum Prioritätsanspruch bereits bei der Einreichung des deutschen Antrags bereitstellen. Lesen Sie auch über 5 nützliche Tipps vor der Markenanmeldung.
Wenn Ihre Marke nicht-lateinische Zeichen enthält, müssen Sie eine deutsche Übersetzung, eine Transliteration und eine Transkription des nicht-lateinischen Textes der Marke vorlegen. Eine Zertifizierung dieser Daten ist nicht erforderlich, es sei denn, das Amt fordert dies an.
Wenn Sie die Liste der Waren und Dienstleistungen in einer anderen Sprache als Deutsch eingereicht haben, müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung eine deutsche Übersetzung einreichen. Eine Zertifizierung dieser Übersetzung ist nicht erforderlich, es sei denn, das Amt fordert dies an. Nicht-deutsche Wörter, die regelmäßig in der deutschen Sprache verwendet werden, müssen nicht übersetzt werden. Dies trifft oft auf IT-bezogene Produkte und Dienstleistungen zu, z.B. „Router“, „Server“, „Computer“.
5. Widerspruchsverfahren bezüglich Marken in Deutschland
Alle Interessierten haben ab der Veröffentlichung der Markeneintragung eine dreimonatige Frist, um einen Widerspruch einzulegen.
Wenn ein Widerspruch gültig eingelegt wurde, beginnt eine verlängerbare Abkühlungsphase, in der die Parteien dazu ermutigt werden, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wird keine Lösung gefunden, beginnt die streitige Phase, in der die Parteien Argumente austauschen können. Das Amt überprüft die Beweise und Argumente, die sowohl vom Markenantragsteller als auch vom Widersprechenden vorgelegt wurden, und entscheidet, ob die Markeneintragung aufgehoben, teilweise aufgehoben oder unverändert bleiben soll. Ein Widerspruch kann auf älteren deutschen oder EU-Rechten sowie auf Bezeichnungen einer Internationalen Registrierung mit Wirkung für Deutschland basieren.
Entscheidungen der Widerspruchsabteilung können direkt beim Deutschen Patentgericht (DPG) angefochten oder “erinnert” und dann beim DPG angefochten werden.
6. Kosten für Marken in Deutschland
Anmeldung (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels):
Berufsgebühr inklusive 3 Klassen | 250 € |
Berufsgebühr pro übersteigende Klasse ab 3 Klassen | 50 € |
Amtliche Anmeldegebühren | 290 € (300 € bei papierbasierter Einreichung) inklusive 3 Nizza-Klassen |
Amtliche Gebühren pro übersteigende Klasse ab 3 Klassen | 100 € |
Beschleunigungsgebühr | 200 € |
Erneuerung in Deutschland (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels):
Berufsgebühr | 30 € |
Amtliche Erneuerungsgebühren | 750 € inklusive 3 Nizza-Klassen |
Amtliche Erneuerungsgebühren pro übersteigende Klasse | 260 € |
Widerspruch (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels):
Berufsgebühr | 300 € |
Amtliche Widerspruchsgebühren | 250 € pro Marke, auf die sich der Widerspruch stützt |
Amtliche Widerspruchsgebühren pro zusätzliche Marke, auf die sich der Widerspruch stützt | 50 € |
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7. Warum eine Marke in Deutschland anmelden?
Die direkte Anmeldung einer Marke im Land mit dem größten BIP macht aus mehreren Gründen Sinn, zum Beispiel:
- Schnelles und einfaches Anmeldeverfahren: Das Anmeldeverfahren ist einfach, auch für ausländische Antragsteller, da keine Vollmacht oder beglaubigte Übersetzungen erforderlich sind. Die Eintragung und somit auch die Durchsetzbarkeit Ihrer Marke kann innerhalb von nur wenigen Wochen, regelmäßiger in ein paar Monaten, erfolgen.
- Geringe Kosten: Die amtlichen Kosten sind sehr niedrig und umfassen drei Klassen.
- Geringes Risiko: Im Vergleich zu einer europäischen Marke ist eine deutsche Marke nur in Deutschland gültig. Was wie ein Nachteil klingen mag, kann auch ein Vorteil sein: Die Prüfung auf absolute Gründe basiert beispielsweise auf der deutschen Sprache, Öffentlichkeit und Verständnis und nicht auf irgendeiner Sprache, die in der EU gesprochen wird. Weiterhin kann eine einzige ähnliche Marke in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten ausreichen, um eine EU-Marke aufzuheben, was zum Verlust von Tausenden von Euros führen kann. Nur Zeichen mit Wirkung für Deutschland können zur Grundlage eines Widerspruchsverfahrens in Deutschland gemacht werden.
- Vorläufige Rechtsmittel: Deutsche Marken werden vor Beginn von Widerspruchsverfahren eingetragen. EU-Marken werden erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist oder nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens eingetragen. Da rechtliche Maßnahmen in der Regel nur auf eingetragenen Rechten basieren können, ist die Eintragung einer lokalen deutschen Marke mindestens hilfreich, um die eigene Marke in Deutschland frühzeitig zu verteidigen, beispielsweise in Form einer einstweiligen Verfügung.
8. Schlussgedanken
Die Anmeldung einer Marke in Deutschland kann für Unternehmen, die ihre Marke in Europa schützen wollen, ein kluger Schritt sein. Außerdem ist Deutschland, da es das höchste BIP in Europa hat, ein entscheidender Markt für Unternehmen, die ihre Präsenz in der Region etablieren möchten. Mit einem unkomplizierten Anmeldeverfahren, geringen Kosten und geringem Risiko bietet die Anmeldung einer deutschen Marke zahlreiche Vorteile.
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