Um sicherzustellen, dass Ihre Marke in der gesamten Europäischen Union nicht unrechtmäßig ausgenutzt wird, ist es ratsam, sie zu schützen und ein Warenzeichen anzumelden. So verhindern Sie die unbefugte Nutzung des Namens, Logos, der Farbmuster usw. Ihrer Firma. Außerdem können Sie rechtliche Schritte gegen Verletzer einleiten.
In diesem Artikel werden die notwendigen Schritte zum Erhalt eines EU-Warenzeichens erörtert, einschließlich des Anmeldeverfahrens, Prüfverfahrens, der Erneuerung des Warenzeichens usw.
Laut dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) kann ein eingetragenes Warenzeichen jedes unterscheidbare Zeichen sein, wie Wörter, Bilder, Buchstaben, Zahlen, Farbmuster, die Form von Waren, die Verpackung von Waren, Töne und sogar Gerüche.
Anmeldeprozess
Um ein Warenzeichen zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte durchführen:
- Durchführung einer Warenzeichensuche;
- Einreichung des EUIPO-Warenzeichenantrags;
- Warten auf die Prüfungszeit des EUIPO;
- Ihr Zeichen wird im EU-Warenzeichenblatt veröffentlicht;
- Das Warenzeichen wird erteilt.
Warenzeichensuche
Es ist entscheidend zu überprüfen, ob Ihre Marke Ähnlichkeiten mit bereits registrierten Marken aufweist, um Verwechslungen zu vermeiden. Der erste Schritt im Verfahren ist daher, eine gründliche Warenzeichensuche durchzuführen. Obwohl Sie dies selbst mit kostenlosen Werkzeugen wie eSearch plus tun können, die nützlich sind, um nur exakte Übereinstimmungen mit Ihrem Warenzeichen zu finden.
Anschließend lehnen in der Regel Dritte ähnliche Marken ab, die Verwirrung stiften und ihren Marken schaden könnten. Daher wird empfohlen, die Suche mit Unterstützung eines professionellen IP-Anwalts durchzuführen.
Nachdem Sie sichergestellt haben, dass Ihre Marke sich von den registrierten unterscheidet, können Sie mit dem nächsten Schritt fortfahren und den Antrag einreichen.
Antrag einreichen
Sie können Ihren Warenzeichenantrag entweder auf Papier oder über die Website des EUIPO einreichen. In der Regel ist die Online-Bewerbung schneller und kostengünstiger, besonders wenn Sie ein Warenzeichen aus dem Ausland registrieren möchten. Das EUIPO bietet zwei Optionen:
1. Das Fast-Track-Formular in fünf Schritten
Für die meisten Anträge wird der Fast Track empfohlen, da sie viel schneller bearbeitet werden und etwa drei Wochen bis zur Veröffentlichung dauern können. Beachten Sie, dass der Antrag nicht geprüft wird, bevor Sie die erforderliche Zahlung geleistet haben, die 850€ beträgt.
Der Fast Track besteht aus 5 Schritten, die hier ausführlich erklärt werden. Sie müssen auch die Waren oder Dienstleistungen angeben, die unter Ihrem Warenzeichen angeboten werden. Um festzustellen, ob die Begriffe Ihrer Waren- und Dienstleistungsliste für den Fast Track akzeptiert werden, verwenden Sie den Waren- und Dienstleistungs-Builder des EUIPO.
2. Erweitertes Formular
Dieses Formular wird für komplexere Anträge verwendet, wenn ein Antragsteller seine eigene Liste von Waren und Dienstleistungen einreichen möchte, ein Kollektivzeichen anmelden, eine Umwandlung eines internationalen Warenzeichens geltend machen oder mehrsprachige Elemente der Marke einreichen möchte.
Prüfung
Nach der Einreichung des Antrags beginnt ein Prüfer mit der Überprüfung. Normalerweise dauert dies etwa einen Monat nach der Einreichung. Der Antragsteller wird vom EUIPO über eventuelle Probleme im Zusammenhang mit dem Antrag informiert.
Meist werden Probleme durch die Behebung kleiner Fehler im Formular gelöst. Sie können jedoch auch mit der Unterscheidungskraft der Marke zusammenhängen. Nach Erhalt der Mitteilung haben Sie zwei Monate Zeit, um Korrekturen vorzunehmen, auf das EUIPO zu antworten und mit dem Antrag fortzufahren.
Veröffentlichung
Nachdem Ihr Antrag vom EUIPO-Prüfer genehmigt wurde, wird Ihre Marke im EU-Warenzeichenblatt veröffentlicht. Dritte (d.h. andere Unternehmen, die Marken besitzen) haben Zugang und können Ihre Marke innerhalb von 3 Monaten überprüfen.
Wenn sie der Meinung sind, dass Ihre Marke ihrer Marke zu ähnlich ist und deren Marke schaden könnte, können sie eine Einspruchsbekanntgabe einreichen.
Wenn ein Einspruch eingelegt wird, kann Ihr Antrag verzögert oder sogar abgelehnt werden. Dieses Verfahren kann mehr als zwei Jahre dauern. Um solche Fälle zu vermeiden, sollten Sie den ersten Schritt nicht auslassen und vor Beginn des Anmeldeverfahrens eine gründliche Warenzeichensuche durchführen.
Erteilung des Warenzeichens
Wenn niemand Einspruch eingelegt hat, wird das EUIPO Ihr Warenzeichen genehmigen. Ihnen wird innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung eine Registrierungsurkunde ausgestellt. Dieses Dokument gibt Ihnen das Recht, Ihre Marke in der gesamten Europäischen Union für 10 Jahre exklusiv zu nutzen, bevor sie erneuert werden muss.
Überwachung und Erneuerung
Die Erteilung eines Warenzeichens ist jedoch nicht der letzte Schritt. Das EUIPO erteilt nur Warenzeichen – dafür zu sorgen, dass niemand eine Marke für seinen eigenen kommerziellen Nutzen verwendet, obliegt dem Markeninhaber. Daher sind Sie ab dem Zeitpunkt der Ausgabe Ihres Warenzeichens für die Überwachung und, falls nötig, für rechtliche Schritte gegen Verletzer verantwortlich. Um die unbefugte Nutzung Ihrer Marke zu stoppen, benötigen Sie möglicherweise einen IP-Anwalt. Einen finden Sie auf dem Marktplatz iPNOTE.
Alle 10 Jahre müssen Sie die Marke erneuern. Und wieder ist das EUIPO nicht dafür verantwortlich, Sie daran zu erinnern. Wenn Sie es versäumen, das Warenzeichen rechtzeitig zu erneuern, können Ihre Markenrechte gelöscht werden.
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