Von Robert Fichter, JET IP
Mit 3.869.000 Millionen Euro hatte Deutschland 2022 das höchste Bruttoinlandsprodukt innerhalb Europas, gefolgt von Großbritannien und Frankreich mit jeweils 2.904.089 und 2.639.092 Millionen Euro. Deutschland verfügt über ein gut etabliertes System zum Schutz des geistigen Eigentums, das nicht nur technische Erfindungen und Marken, sondern auch Industriedesigns schützt.
Laut dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) wurden 2022 etwa 33.600 Designs angemeldet, mit insgesamt 260.387 Designs, die bis Ende 2022 in Kraft waren. Die meisten Designs wurden für Möbel (Klasse 6) und Bekleidungsartikel (Klasse 2) angemeldet, gefolgt von grafischen Symbolen und Logos (Klasse 32) sowie Beleuchtungsvorrichtungen (Klasse 26).
In diesem Artikel sehen wir uns die Anforderungen, Verfahren und Besonderheiten des Designregistrierungsverfahrens in Deutschland an, um Ihnen einen umfassenden Leitfaden zu geben, wie Sie das Erscheinungsbild Ihres Produkts auf diesem wichtigen europäischen Markt schützen können.
Inhalte
1. Was kann als Design in Deutschland registriert werden?
2. Der Prozess der Designregistrierung in Deutschland
3. Neuheitsanforderungen für deutsche Designs
4. Für die Registrierung eines Designs in Deutschland erforderliche Unterlagen
5. Der Prozess der Designannullierung in Deutschland
6. Wesentliche Kosten im Zusammenhang mit Designs in Deutschland
1. Was kann als Design in Deutschland registriert werden?
Generell ist der Designschutz für das zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsbild eines gesamten Produkts oder eines Teils davon verfügbar. Produkte können alles sein, von Schriftarten über Verpackungen bis hin zum Gesamtartikel, und umfassen auch grafische Symbole. Letzteres macht den Designschutz besonders interessant für den Schutz digitaler Benutzeroberflächen oder digitaler Kunstwerke. Designs können farbig oder in Schwarz-Weiß/Graustufen sein.
Nicht schützbar sind Produktausstattungen, die ausschließlich deren technischer Funktion entstammen, sowie sogenannte „Must-fit“-Merkmale, also Schnittstellen zwischen verschiedenen Produkten, die zusammenpassen müssen, wie die Schnittstelle zwischen einem Stecker und einem Adapter. Weitere Ausnahmen sind Designs, die gute Sitten im Sinne einer Verletzung der Menschenwürde verletzen, sowie Staatswappen und andere staatliche Symbole.
Jedes Design muss neu und eigenartig sein. Mit anderen Worten, es darf kein identisches oder im Wesentlichen identisches Design vor dem Anmeldetag (Prioritätstag) der Anmeldung veröffentlicht, ausgestellt oder auf den Markt gebracht worden sein, und der Gesamteindruck, den das Design für den sogenannten „informierten Benutzer“ erweckt, unterscheidet sich von dem bestehender Designs.
2. Der Prozess der Designregistrierung in Deutschland
Der Antragsprozess ist unkompliziert und kann online durchgeführt werden. Nach der Antragstellung wird das Design auf Formalitäten geprüft, jedoch nicht auf Neuheit oder Eigenart. Die Registrierung erfolgt nach erfolgreicher formaler Prüfung innerhalb weniger Monate.
Die Veröffentlichung des Designs kann um 30 Monate verschoben werden, wenn dies im Antragsschritt beantragt wird. Siehe auch Vorteile einer Gebrauchsmusteranmeldung in Deutschland.
Deutschland ermöglicht sogenannte Sammelanmeldungen für Designs. Bis zu 100 verschiedene Designs können in einer einzigen Anmeldung zusammengefasst werden. In einem späteren Stadium können Sammelanmeldungen bei Bedarf aufgeteilt werden.
Der Schutz beginnt mit der Registrierung des Designs im Register. Die maximale Laufzeit beträgt 25 Jahre ab Anmeldedatum. Verlängerungsgebühren fallen für das 6. bis 10., 11. bis 15., 16. bis 20. und 21. bis 25. Jahr an. Im Falle einer Sammelanmeldung kann der Inhaber entscheiden, nur ausgewählte Designs zu erneuern. Beachten Sie, anzugeben, welche Designs erneuert werden sollen, da das Amt sonst einfach die x bezahlten Verlängerungsgebühren für das 1. bis x. Design der Sammlung berücksichtigt.
3. Neuheitsanforderungen für deutsche Designs
Ein Neuheitsschonfrist von 12 Monaten ist verfügbar, wenn die vorherige Veröffentlichung durch den Antragsteller oder seinen Rechtsnachfolger erfolgt ist oder im Falle rechtswidriger Handlungen gegen den Designer oder seinen Rechtsnachfolger.
Laut dem Deutschen Designgesetz gilt ein Design als neu, wenn vor dem Registrierungsdatum kein identisches Design offenbart wurde. Designs gelten als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unbedeutenden Details unterscheiden.
4. Für die Registrierung eines Designs in Deutschland erforderliche Unterlagen
Die Antragsunterlagen müssen den Antrag auf Designregistrierung selbst, Informationen über den Antragsteller und eine Darstellung des Designs mit bis zu 10 Ansichten umfassen. Weiterhin muss man die Produkte angeben, auf die sich das Design gemäß der Locarno-Klassifikation bezieht.
Optional kann eine Beschreibung des Designs zusammen mit dessen Darstellung eingereicht werden. Die Beschreibung soll lediglich erörtern, was auf den Design-Darstellungen sichtbar ist.
Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.
5. Der Prozess der Designannullierung in Deutschland
Designs können durch ein Verfahren beim GPTO oder als Widerklage in Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten aufgehoben werden.
Der Antrag auf Annullierung kann auf absolute und relative Gründe gestützt werden, wobei absolute Gründe das Fehlen von Neuheit oder Eigenart, ausschließlich technische Bedingtheit, Verbindungselemente, die notwendig sind, um genau zu passen, um die Funktion von zwei Produkten zu erfüllen (Must-fit), und Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder gute Sitten umfassen. Relative Gründe umfassen Urheberrechte, ältere registrierte Designs, ältere Marken und andere ältere Zeichen mit Unterscheidungskraft.
Einmal eingereicht und die offizielle Gebühr bezahlt, wird der Antrag dem Inhaber zugestellt. Der Inhaber hat einen Monat Zeit, um Einspruch gegen den Antrag zu erheben. Erfolgt dies nicht, wird das Design ohne Prüfung durch das Amt für nichtig erklärt. Wenn formell rechtzeitig Einspruch eingelegt wird (inhaltliche Argumente können zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden), beginnt das gegnerische Verfahren. Mündliche Verhandlungen sind optional. Die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts kann beim Bundespatentgericht angefochten werden.
In der Regel muss die unterlegene Partei die Kosten (teilweise oder vollständig) tragen. Jedoch muss die Partei, die die Annullierung beantragt hat, alle Kosten des Verfahrens tragen, wenn der Inhaber keinen Anlass zur Annullierungsanfrage gegeben hat. Es wird daher dringend empfohlen, den Inhaber des Designs vor Einreichung eines Annullierungsantrags zu bitten, der Annullierung des Designs freiwillig zuzustimmen.
6. Wesentliche Kosten im Zusammenhang mit Designs in Deutschland (Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels)
Anmeldung:
Offizielle Anmeldegebühren für eine Einzelanmeldung | 60 € (70 € bei Papieranmeldung) |
Offizielle Anmeldegebühren für eine Sammelanmeldung | 6 € pro Design, mindestens 60 € (7 €/70 € bei Papieranmeldung) |
Verlängerung (pro Design; auch bei Aufnahme in eine Sammelanmeldung):
Offizielle Verlängerungsgebühren für die Jahre 6 bis 10 | 90 € |
Offizielle Verlängerungsgebühren für die Jahre 11 bis 15 | 120 € |
Offizielle Verlängerungsgebühren für die Jahre 16 bis 20 | 150 € |
Offizielle Verlängerungsgebühren für die Jahre 21 bis 25 | 180 € |
Offizielle Gebühren für den Antrag auf Annullierung | 300 € |
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7. Ein praktisches Beispiel
Designs können für Künstler sehr hilfreiche Instrumente sein, zum Beispiel für digitale Künstler, die in Web3.0-Umgebungen veröffentlichen. NFTs (non-fungible Tokens), die in Blockchains registriert sind, können Eigentums- und Echtheitsnachweise für digitale Kunstwerke liefern. Solange jedoch die dazugehörigen Metadaten einschließlich der Dateiverweise nicht gesichert (eingefroren) sind, was üblicherweise mit dem ersten Verkauf (Transfer) geschieht, könnte der Eigentumsnachweis schwierig sein. Außerdem sind die Gerichte noch zurückhaltend und unerfahren in der Anerkennung von WEB3.0-bezogenen Beweisen in Verletzungsverfahren. Künstlern wird daher dringend geraten, etablierte Schutz- und Nachweismittel zu suchen, wie die Einreichung einer Designanmeldung.
Um Web3.0, NFTs und verwandte Technologien besser zu verstehen, hat der Autor selbst den Prozess des Entwerfens chemiebezogener Bilder durchlaufen, diese zum Verkauf auf der OpenSea.io-Plattform angeboten und die Bilder als deutsche Designs geschützt.
Letztendlich sind „NFTs“, so wie dieser Ausdruck weithin von Künstlern verwendet wird, Bilddateien, die auf Web3.0-Plattformen zur Anzeige auf Bildschirmen verfügbar sind.
Um diese als Designs zu registrieren, müssen die relevanten Locarno-Klassifikationen und Produkte bestimmt werden: Für die vom Autor im März 2022 angemeldeten Designs wurden die Locarno (Version 13) Klassen 14-04 (Bildschirmanzeigen und Symbole) und 32-00 (Grafische Symbole und Logos) gewählt. In der neuesten Locarno-Version 14 wäre letzteres 32-01.
Die für die Designs gewählten Produkte sind grafische Symbole für die Bildschirmanzeige; Grafiken; und grafische Symbole.
10 verschiedene Bilder wurden online unter einer einzigen Design-Aktennummer als Sammelanmeldung für diese 10 Bilder für nur 60 € offizielle Gebühren angemeldet:
Jedes einzelne Design hat eine Designnummer, die sich aus der Aktennummer (402022200832) gefolgt von einer Seriennummer (0001 bis 0010) zusammensetzt: 402022200832-0001, 402022200832-0002, usw.
Das Wort „NFT“ kommt nirgends im Designantrag vor. Der Grund ist, dass „NFT“ eine Zweckangabe wäre, d.h. grafische Symbole zur Verwendung in einer Blockchain. Zweck- oder Verwendungsangaben sind in Designanmeldungen nicht erlaubt. Es dürfen nur die Produkte als solche erwähnt werden.
Bei der Verlängerung der Designs muss darauf geachtet werden, entweder 10 Verlängerungsgebühren zu zahlen oder klar anzugeben, welche der Designs aufrechterhalten werden sollen (eines von 0001-0010).
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Beachten Sie auch: EU-Markenregistrierung, Registrierung einer Marke in Kanada.